Der Beschuldigte beging elf Diebstähle, teilweise Versuche dazu, innert rund zweier Monate (17. November 2018 - 8. Januar 2019). Diese regelmässigen Diebstähle zeugen von einer erheblichen kriminellen Energie, wobei eine gewisse Regelmässigkeit der gewerbsmässigen Deliktsbegehung inhärent ist. Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte in Wohnhäuser einbrach. Auch wenn er nach leeren Wohnhäusern Ausschau hielt und jeweils vorher klingelte, besteht doch immer ein Risiko der Konfrontation mit Bewohnern. Dies wirkt sich leicht verschuldenserhöhend aus.