Massgeblich für die Beurteilung der Intensität der Rechtsgutverletzung ist primär der Deliktsbetrag. Der Beschuldigte beging in einem Zeitraum von ca. sieben Wochen insgesamt sechs Diebstähle und entwendete Sachen im Wert von rund CHF 21'000.00. Zusätzlich beging er vier versuchte Diebstähle. Welche Beute er bei einer Vollendung der Delikte erzielt hätte lässt sich kaum erstellen, war der Beschuldigte doch gewillt, sich sämtliche auffindbare Wertgegenstände anzueignen. Der Deliktsbetrag bei einer Vollendung sämtlicher Delikte dürfte hochgerechnet jedenfalls CHF 30'000.00 übersteigen.