14. Keine Zusatzstrafe Der Strafregisterauszug des Beschuldigten führt eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 180 Tagen durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt vom 12. März 2019 auf. Wie sich den Akten jedoch entnehmen lässt, wurde gegen den Strafbefehl (nachträglich) Einsprache erhoben und das Strafverfahren wurde an den Kanton Bern abgetreten (pag. 33 – 46, pag. 1416). Entgegen dem Strafregisterauszug datiert die letzte rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten mithin vom 8. November 2017. Die vorliegend zu beurteilenden Delikte wurden allesamt nach diesem Urteil verübt.