Dies könnte darauf hindeuten, dass die Täterschaft des Einbruchdiebstahls Mühe hatte, den Tresor selbst zu öffnen. Ebenso wäre eher ungewöhnlich, dass der Tresor erst rund zwei Wochen nach dem Kauf des Werkzeuges aufgebrochen wurde, wenn dieses spezifisch vom Beschuldigten für das Aufbrechen gekauft worden wäre. Der Beschuldigte bewegte sich nachweislich in Kreisen, welche Einbruchdiebstähle begingen. So wurde er denn auch rechtskräftig wegen entsprechenden Delikten mit verschiedenen Mittätern verurteilt.