1704, Z. 9 f.). Beweismässig ist erstellt, dass am 15./16. Januar 2019 in einem Wald bei ________ mit Werkzeug, welches der Beschuldigte am 31. Dezember 2018 in einem Jumbo Markt erworben hatte, ein Tresor aufgebrochen wurde. Weiter verstrickte sich der Beschuldigte bei entsprechenden Vorhalten in zahlreiche Widersprüche und gab lebensfremde und nachweislich falsche Antworten. Letztendlich lässt sich nicht ohne Weiteres nachvollziehen, wie das vom Beschuldigten gekaufte Werkzeug zum Aufbrechen des Tresors hätte verwendet werden können, wenn der Beschuldigte nicht in irgendeiner Form am Aufbruch beteiligt gewesen wäre.