Den Einbruch in Biel habe er nicht begangen. Er habe die Werkzeuge draussen zurückgelassen, da seine Freundin es nicht akzeptiert hätte. In ________ habe er nie Einbrüche begangen. Er habe den Tresor nie angefasst. Einbrüche habe er immer nur mit dem Zug begangen (pag. 1476, Z. 22 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte erneut an, das Werkzeug bei Jumbo gekauft zu haben, um einen Einbruch zu begehen (pag. 1703, Z. 34 ff.). Er habe den Einbruch verübt und das Werkzeug draussen in einem grossen Abfalleimer entsorgt (pag. 1704, Z. 1 ff.). Er habe in der Region ________ nie etwas gestohlen (pag. 1704, Z. 9 f.).