Die Tatsache, dass die Werkzeuge erst am 31.12.2018 gekauft wurden, der Einbruch aber bereits am 17.12.2018 stattgefunden hatte, zeigt, dass diese zum Aufbrechen des Tresors gekauft wurden. Ob in der Folge der Beschuldigte mit den Werkzeugen den Tresor selber öffnete, muss hingegen offenbleiben.