Die Bilder der Überwachungskamera zeigen, dass der Beschuldigte am 31.12.2018 im Jumbo Markt in ________ war. Dies ist für das Gericht ein klares Indiz dafür, dass der Beschuldigte den Geissfuss und den Hammer am 31.12.2018 im Jumbo in ________ kaufte. Der Ansicht der Verteidigung im Plädoyer, wonach nicht sicher sei, dass der Beschuldigte diese Werkzeuge gekauft habe, kann daher nicht gefolgt werden. Die Tatsache, dass die Werkzeuge erst am 31.12.2018 gekauft wurden, der Einbruch aber bereits am 17.12.2018 stattgefunden hatte, zeigt, dass diese zum Aufbrechen des Tresors gekauft wurden.