Angesichts der Schwere des Tresors, der mit einem Teppich aus dem Haus gezogen werden musste, liegt es für das Gericht auf der Hand, dass es sich nicht um einen Alleintäter gehandelt hat, sondern um mehrere Täter, so dass durchaus ein unbekannter Mittäter des Beschuldigten motorisiert unterwegs gewesen sein kann. Ferner befand sich gemäss Angaben eines Nachbarn vor dem Einbruchdiebstahl im Garten des Geschädigten ein Einkaufswagen, welcher danach verschwunden war. Das Gericht geht daher (wie auch die Polizei) davon aus, dass die Täterschaft den Tresor auf diesen Einkaufswagen geladen und vom Tatort wegtransportiert hat. Wie er dann von _____