Die angebliche Verletzung seines Arms habe der Beschuldigte erstmals vor oberer Instanz vorgebracht. Schlussendlich wisse man nicht, wie der Tresor abtransportiert worden sei. Auf Google-Maps sei erkennbar, dass sich nur ca. 300 Meter neben dem Haus ein kleiner Wald befinde. Es wäre somit kein Problem gewesen, den Tresor auf dem Einkaufswagen in den Wald zu befördern. Auch in ________ habe der Tresor mit einem Fahrzeug abgeholt werden müssen. Die Aussagen des Beschuldigten seien insgesamt unglaubhaft. Trage man alle Indizien zusammen, so komme lediglich ein Schuldspruch in Betracht. 9.4 Beweiswürdigung der Vorinstanz