Es handle sich nicht um die gleichen Diebe. In ________ sehe man, dass das Haus ausgesucht worden sei. Der Beschuldigte habe heute ausgesagt, dass er sehr impulsiv ohne grosse Planung vorgegangen sei. Man könne ihm nicht alle in der gleichen Region begangenen Diebstähle anlasten. Schaue man sich die Statistik aus dieser Region an, werde deutlich, dass der Beschuldigte nicht der einzige Dieb in der Region gewesen sei. 9.3 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft brachte zum Einbruchdiebstahl in Biel vor oberer Instanz vor (pag. 1711 f.), dass keine direkten objektiven Beweise vorlägen.