Zudem sei er verletzt gewesen. Zunächst habe die Vorinstanz behauptet es hätte sich auch um mehrere Täter handeln können (und einer hätte im Auto warten können). Danach sei behauptet worden, auch ein Alleintäter hätte den Tresor wegschaffen können. Das erstinstanzliche Gericht wisse es somit nicht. Es lägen keine objektiven Beweismittel vor, die eine Beteiligung des Beschuldigten beweisen könnten. Dem Beschuldigten werde vorgeworfen, eingebrochen zu sein und den Tresor gestohlen zu haben. Man wisse nicht, ob der Beschuldigte in Biel gewesen sei. Die Telefonüberwachung habe ergeben, dass sich der Beschuldigte nie in Biel aufgehalten habe.