Der Beschuldigte sei nicht professionell vorgegangen. Die Personen, die den Tresor gestohlen hätten, seien allerdings professionell vorgegangen. Sie hätten die Werkzeuge gereinigt. Im Weiteren sei behauptet worden, der Modus Operandi sei gleich, da der Beschuldigte bereits zuvor in ________ einen Tresor gestohlen habe. Aus dem Anzeigerapport gehe allerdings nicht hervor, ob es sich tatsächlich um einen Tresor gehandelt habe. In ________ sei der Beschuldigte zudem mit dem Zug unterwegs gewesen, womit sich die Frage stelle, wie er den Tresor hätte bewegen sollen. Zudem sei er verletzt gewesen.