9.2 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung führte in ihrem Parteivortrag vor oberer Instanz aus (pag. 1709 f.), es gehe um einen höheren Deliktsbetrag von ca. CHF 70'000.00. Die Polizei habe im Zeitpunkt des Diebstahls keinerlei Anhaltspunkte bezüglich der Täterschaft gehabt. Der Diebstahl sei perfekt gewesen. Die Diebe hätten gewusst, wo etwas zu finden sei. Das Haus sei leer gewesen und die Diebe hätten den Tresor (103 kg)