zu, wiederum jedoch zurückhaltend und ohne Nennung von Einzelheiten. Der Beschuldigte räumte einzig die Straftaten ein, bei welchen durch Überwachungskamera und Schuhspuren klare Indizien auf seine Täterschaft vorlagen. Und selbst bei diesen Delikten stritt er seine Beteiligung zunächst ab. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er sodann an: «Wenn es Beweise gibt, akzeptiere ich die Vorwürfe sofort» (pag. 1476, Z. 7). In der Folge akzeptierte der Beschuldigte sämtliche der ihm gemeinsam mit C.________ zur Last gelegten Vorwürfe (pag. 1476, Z. 11 f.). Erst als ihm die Aussagen von C.__