Da das Spurenbild am Tatort allerdings keine klaren Hinweise auf die Beteiligung des Beschuldigten vermittelt, ist den Aussagen des Beschuldigten sowie C.________ besondere Beachtung zu schenken. Zum Aussageverhalten des Beschuldigten kann angemerkt werden, dass er in den ersten Befragungen relativ vehement und karg jegliche Beteiligung an den Einbruchdiebstählen vom 17. November 2018 abstritt. Erst nach und nach gab er seine Beteiligung an den ersten beiden versuchten Einbrüchen in ________ und ________ zu, wiederum jedoch zurückhaltend und ohne Nennung von Einzelheiten