Anlässlich der Einvernahme vom 16. Dezember 2019 gab der Beschuldigte an, er werde nun ehrlich sein. Er akzeptiere die das Video betreffenden Vorwürfe (auf welchem R.________ zu erkennen sei; pag. 706, Z. 21 f.). An der Hauptverhandlung gab er zunächst zu Protokoll, er akzeptiere die Taten, welche ihm gemeinsam mit C.________ vorgeworfen würden (pag. 1476, Z. 11 f.). Auf Nachfrage präzisierte er, es seien nur zwei Vorfälle gewesen, einer mit Überwachungskamera und einer ohne (pag. 1476, Z. 14 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 6. September 2021 gab der Beschuldigte zu Protokoll, er sei am 17. November 2018 mit C.________ zusammen gewesen.