Beweiswürdigung der Kammer Nachfolgend wird zunächst auf die vom Beschuldigten eingestandenen (rechtskräftigen) Einbruchdiebstähle vom 17. November 2018 eingegangen, bevor anschliessend der dritte (bestrittene) Einbruchdiebstahl desselben Tages behandelt wird. Dieses Vorgehen erscheint sachgerecht und erleichtert die Verknüpfung zwischen den einzelnen Delikten und den jeweiligen Indizien für die Gesamtbetrachtung. Vom Beschuldigten eingestanden sind die (versuchten) Einbruchdiebstähle in ________ und in ________ vom 17. November 2018.