_, die Täter bewegten sich somit von Ost nach West, folglich immer näher zu ihrem Aufenthaltsort ________. Auch diese beiden Tatsachen stellen für das Gericht klare Indizien dafür dar, dass der Beschuldigte die Tat in ________ begangen hat. A.________ beging bis zum nächsten Vorfall am 24.11.2018 keine weiteren Einbruchdiebstähle. Er gab jedoch an, seinen Lebensunterhalt mit den Einbruchdiebstählen zu bestreiten. Hätte er den Einbruchdiebstahl am 17.11.2018 in