10 Ziff. I. B. 2.1. (Sachbeschädigung), indem der Beschuldigte zur Begehung des unter Ziff. 1.1. begangenen Diebstahls, gemeinsam mit C.________, zunächst versuchte zwei Fenster mit einem Flachwerkzeug gewaltsam zu öffnen und anschliessend mit einem Flachwerkzeug und Körpergewalt die Terrassentüre aufwuchtete und dabei einen Sachschaden von rund CHF 7'000.00 verursachte;