Ziff. I. B. 1.1. (Diebstahl), indem der Beschuldigte gemeinsam mit C.________, in die Villa des Privatklägers eindrang und dort in der Absicht sich selber und C.________ unrechtmässig zu bereichern, diverse Vermögensgegenstände (6 Uhren, 1 Uhrenarmband, 1 Paar Manschettenknöpfe und Schmuck) im Gesamtwert von ca. CHF 4'650.00 zur Aneignung mitnahm;