6. Vorbemerkungen Die erstinstanzlichen Schuldsprüche bezüglich zahlreicher Anklagepunkte sind in Rechtskraft erwachsen (vgl. Ziff. 5 hiervor). Oberinstanzlich zu beurteilen bleiben die vorgeworfenen Einbruchdiebstähle in ________ sowie in ________. Nachfolgend werden die entsprechenden Vorwürfe der Anklageschrift sachlich zusammenhängend wiedergegeben. Soweit die Diebstähle betreffend, bilden beide Teil der vorgeworfenen Serie von elf Diebstählen, gewerbs- und teilweise bandenmässig begangen sowie Versuch dazu. Der Anklageschrift ist bezüglich des vorgeworfenen generellen Tatmusters unter Ziff.