4. Anträge der Parteien Rechtsanwältin B.________ bestätigte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 6. September 2021 die in der Berufungserklärung gestellten Anträge (Ziff. 2 hiervor; pag. 1640 ff.). Die Anträge der Generalstaatsanwaltschaft im Berufungsverfahren lauteten wie folgt (pag. 1722 f.; Hervorhebungen im Original). I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 17. September 2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich