4 IV. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück. 2. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - 1 Schlosserhammer - Geissfuss blau XL SuperBar - Metallsäge schwarz-grau mit zwei Ersatz Sägeblätter 3. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - Mobiltelefon ________, schwarz - ________ Ladestecker schwarz, inkl. USB-C Kabel