unter Rücksendung der Akten) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA; Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 29. März 2022 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 14. Oktober 2022) Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Friederich Hörr Die Gerichtsschreiberin: Bucher