2. A.________ freigesprochen wurde 2.1. von der Anschuldigung des Raubes, angeblich begangen am 24. September 2017 in V.________(Ortschaft), gemeinsam mit D.________, soweit z.N. von F.________ und G.________ (Ziff. II.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); 2.2. von der Anschuldigung des Raubes, angeblich begangen am 18. Januar 2018 in T.________(Ortschaft), gemeinsam mit H.________, I.________ und vier unbekannten weiteren Mittätern, z.N. von J.________ und K.________, soweit einen Rucksack und ein Tupperware betreffend (Ziff.