74 Bei diesem Ausgang des Verfahrens gehen zudem auch die für die Beurteilung des Widerrufs entstandenen oberinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von CHF 300.00 zu Lasten des Beschuldigten. IX. Verfügungen 42. Für die weiteren Verfügungen wird auf das nachfolgende Dispositiv verwiesen. 75 X. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.