Rechtsanwalt B.________ wird somit durch den Kanton Bern im oberinstanzlichen Verfahren für einen Aufwand von 25.25 Stunden, drei Reisezuschläge à CHF 150.00 und zwei Reisezuschläge à CHF 75.00 von insgesamt CHF 600.00 und Auslagen in der Höhe von CHF 537.00, zuzüglich Mehrwertsteuer, mit insgesamt CHF 6'663.40 entschädigt. Eine Anpassung erfolgt ferner in Bezug auf das volle Honorar, für welches praxisgemäss von einem Stundensatz von CHF 260.00 auszugehen ist.