38. Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) Für die theoretischen Ausführungen zur Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) kann auf die treffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2597, S. 73 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 71 Der Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger und damit EU-Angehöriger. Entsprechend handelt es sich bei ihm nicht um einen Drittstaatangehörigen, weshalb keine Ausschreibung im SIS zu erfolgen hat. VIII. Kosten und Entschädigung