IV.20. hiervor). Der Beschuldigte zeigte wiederholt grosse Gleichgültigkeit gegenüber der öffentlichen Ordnung, Geringschätzung fremden Vermögens sowie der körperlichen Integrität und der diese Werte schützenden Rechtsordnung. Die mit den Vorstrafen und der Delinquenz während laufender Probezeit dokumentierte Gleichgül-