Eine solche aussergewöhnliche Härte liegt in der Situation des Beschuldigten nicht vor. Eine Kontaktpflege mit den Eltern und dem Bruder sowie den Freunden ist selbst bei einem Landesverweis möglich, sei es direkt anlässlich gemeinsamer Ferien, sei es indirekt mittels Post, Telefon, SMS, WhatsApp, Videotelefonie, Sprachnachrichten oder dergleichen. Ausserdem ist es für die Angehörigen aufgrund der geringen Distanz zumutbar, den Beschuldigten in Deutschland zu besuchen.