33.2.2 Familienverhältnisse Der Vater, die Mutter und der Bruder des Beschuldigten leben in der Schweiz. Das Verhältnis zu seinen Eltern beschrieb der Beschuldigte anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 17. September 2018 zur Mutter als wechselnd (pag. 1827, Z. 457), zum Vater als immer besser werdend (pag. 1827, Z. 460) und zu seinem Bruder als nicht vorhanden: «Ich habe keinen Kontakt mit ihm, ich habe diesen abgebrochen. Ich möchte nichts mit ihm zu tun haben.» (pag. 1828, Z. 466 f.). Weiter gab der Beschuldigte an: «In unserer Familie geht eigentlich jeder seinen eigenen Weg.