Deutschland verfügt über ein gut funktionierendes Gesundheitssystem. Es ist ohne Weiteres davon auszugehen, dass dem Beschuldigte eine gleichwertige Behandlung/Therapie wie in der Schweiz zukommen dürfte und auch die erforderlichen Medikamente für die Behandlung der psychischen Störungen des Beschuldigten erhältlich sind. Insgesamt sind daher keine gesundheitsrelevanten Aspekte ersichtlich, welche einer Landesverweisung im Weg stehen würden.