er benahm sich auffällig, wurde zweimal der Schule verwiesen und schliesslich durch die KESB in ein Heim eingewiesen. Nach Beendigung der Schulzeit konnte der Beschuldigte beruflich nicht Fuss fassen, er brach zwei Lehrstellen ab und musste vom Sozialdienst oder seinen Eltern unterstützt werden. Die fehlende schulische und berufliche Entwicklung ist denn auch nicht auf die diagnostizierten, schweren Persönlichkeitsstörungen zurückzuführen, sondern vielmehr dem Umstand geschuldet, dass der Beschuldigte gemäss eigener Angaben aus dem Heim geworfen wurde, da er mit dem Wohnen Probleme gehabt habe und die Lehre ausserhalb des Wohnheims nicht weiterführen konnte (pag. 1825, Z. 374 ff.