33.2 Härtefallprüfung 33.2.1 Anwesenheitsdauer in der Schweiz, Integration, finanzielle Verhältnisse, Gesundheitszustand und Respektierung der Rechtsordnung Der Beschuldigte wurde am ________ (Datum) in Deutschland geboren und besitzt, wie obig erwähnt, die deutsche Staatsangehörigkeit. Er ist mit seinen Eltern und seinem ________ Bruder in Deutschland aufgewachsen und besuchte dort die Grundschule (pag. 2220 ff.; pag. 1826, Z. 416 ff.). Gemeinsam mit seiner Familie reiste der Beschuldigte im Alter von 10 oder 11 Jahren in die Schweiz ein (10 Jahre vgl. pag. 1833; pag. 2850; 11 Jahre vgl. pag.