33. Erwägungen der Kammer zur Landesverweisung nach Art. 66a StGB 33.1 Vorliegen einer Katalogstraftat Der Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger und somit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB. Er wurde u.a. wegen mehrfachen Raubes (Versuch) verurteilt. Dabei handelt es sich um ein Katalogdelikt (Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB), was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung nach sich zieht (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario).