Diese Faktoren – zusammen mit den zahlreichen Vorstrafen und der Uneinsichtigkeit des Beschuldigten – sprechen für eine eigentliche Schlechtprognose. Dass der Beschuldigte sich seit Mai 2020 im vorzeitigen Massnahmenvollzug befindet, am Programm aktiv beteiligt und hierbei gewisse positive Tendenzen feststellbar sind, ändert nichts an dieser Einschätzung. Vielmehr stellen die ge-