Der Beschuldigte wird, wie vorerwähnt, u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Auch wenn das Verschulden des Beschuldigten bezüglich der einzelnen Delikte gerade noch als leicht einzustufen ist, gilt es zu berücksichtigen, dass das Verschulden vergleichsweise hoch ausfallen kann, auch wenn für die einzelnen Delikte ein leichtes Verschulden anzunehmen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_81/2021 vom 10. Mai 2021 E. 8.6.3.). Gerade die versuchten Raube, bei denen der Beschuldigte im Tatzeitpunkt knapp 18 Jahre alt gewesen war, sind nicht als Bagatelldelikte oder gar als «jugendlicher Leichtsinn» abzutun.