Die Haltung seitens des Beschuldigten ist deshalb problematisch, da die Problematiken hinsichtlich Emotionsregulation und Impulskontrolle sowie auch der Konsum eine wesentliche Rolle bei der Deliktsbegehung spielten. Wie im Rahmen des psychiatrischen Gutachtens ausgeführt, standen die Taten allesamt in engem Zusammenhang mit den schweren psychischen Störungen des Beschuldigten (pag. 2254), deren Behandlung Substanzabstinenz und eine medikamentöse Therapie bedingen würden (pag.