Er handelte stets mit direktem Vorsatz und war gemäss gutachterlicher Feststellung trotz Intoxikation voll schuldfähig. Wie das Beweisergebnis ergeben hat, bestand das Ziel der versuchten Raube jeweils in der Beschaffung von Geld. Zur Motivation hinsichtlich der Nötigung zum Nachteil von J.________ und K.________ sagte der Beschuldigte aus: «Ich war noch nicht sehr lange arbeitslos und dachte daran, dass ich Geld und Gras möchte. So am Träumen war ich. Von Frauen und Gras. Ja und das Leben. Sie wissen schon welches Leben ich meine.» und auf Nachfrage: «So wie die Stars und Rapper. Geld verdienen und so, ohne etwas zu machen. In den Pool springen und so. Wer will das schon nicht?»