Die versuchten Raube richteten sich jeweils gegen zufällige Opfer, wobei L.________ derart massiv in seiner körperlichen Integrität verletzt wurde, als ihn die Folgen ein Leben lang begleiten werden. Es bestand überdies bei beiden Raubversuchen sowie auch im Rahmen der Nötigung eine Gefahr für unbeteiligte Dritte, zumal der Beschuldigte sich einer Pfefferspraypistole sowie eines Messers bediente. Der Beschuldigte zeigte ein Gewaltpotential in sich, welches er auch nutzte. Er handelte stets mit direktem Vorsatz und war gemäss gutachterlicher Feststellung trotz Intoxikation voll schuldfähig.