63 körperlichen Unversehrtheit besonders schützenswert. Der Schutzbereich des Raubes beschlägt zwar primär jene des Vermögens, jedoch griff der Beschuldigte vorliegend ebenfalls in die körperliche Integrität anderer Personen ein. Die versuchten Raube richteten sich jeweils gegen zufällige Opfer, wobei L.________ derart massiv in seiner körperlichen Integrität verletzt wurde, als ihn die Folgen ein Leben lang begleiten werden.