ten überwiegen (Verhältnismässigkeit). 32.2 Gefährdungsklausel und Verhältnismässigkeit Der Beschuldigte wird vorliegend u.a. wegen zwei versuchten Rauben zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Gewalttaten ist in der Regel sehr hoch, das Rechtsgut der