32. Erwägungen der Kammer 32.1 Anwendbarkeit des Freizügigkeitsabkommen in concreto Zu prüfen ist vorab, ob eine Landesverweisung mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar wäre. Als deutscher Staatsbürger, welcher in der Schweiz aufenthaltsberechtigt ist, kann sich der Beschuldigte auf das FZA berufen.