Auch die übrigen Delikte würden zeigen, dass es sich hierbei nicht einfach um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt habe, sondern ein gewisses System dahinterstecke. Dementsprechend sei auch die Rückfallgefahr für ähnliche Delikte erhöht. Vom Beschuldigten gehe eine schwere und gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Ordnung aus, weshalb eine Landesverweisung auszusprechen sei (pag. 2921).