Dem Beschuldigten fehle es nach wie vor an weiteren, relevanten Kompensationsfähigkeiten, welche das Risiko für Raubdelikte mit hohem Schädigungspotential für allfällige Opfer senken würden (pag. 2835). Der aktuelle Kurzverlaufsbericht vom 23. März 2022 verweist bei gleichbleibendem Risikoprofil auf den Zwischenbericht vom 23. Dezember 2021 (recte: 28. Dezember 2021; pag. 2890). Obwohl das Rückfallrisiko nicht mehr als hoch bzw. sehr hoch gemäss gutachterlicher Feststellung eingeschätzt wird, so befindet sich das Risiko nach wie vor auf einem moderaten bis deutlichen Niveau und die Beeinflussbarkeit bezieht sich auf die Behandlung im aktuellen Rahmen (pag.