V. hiernach) – insgesamt nicht über eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen erkennen. Die rechtskräftige Verurteilung wegen den Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu 30 Tagessätzen ist als Einsatzstrafe um die rechtskräftige Geldstrafe von 10 Tagessätzen gemäss dem Urteil der Staatsanwaltschaft T.________(Ortschaft) vom 22. Oktober 2019 angemessen zu erhöhen. Es rechtfertigt sich, diese mit 6 Tagessätzen asperierend zu berücksichtigen, womit eine Gesamtstrafe von 36 Tagessätzen resultiert.