50 vollständigen, schlüssigen und nachvollziehbaren Schlussfolgerungen des psychiatrischen Gutachtens (pag. 2246 f.), wonach von der Schuldfähigkeit in Bezug auf sämtliche Delikte auszugehen ist (pag. 2247), vollumfänglich anschliessen. 19.10 Fazit Täterkomponenten Nach Abwägung sämtlicher straferhöhenden und strafmindernden Gründe wäre eine Erhöhung der Freiheitsstrafe von 39 Monaten angezeigt.