49 hiervon überzeugen, als der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung auf nachfolgende Frage folgendes zu Protokoll gab: «Da war dieser Vorfall, die Einvernahme bei der Polizei und Sie merken, dass dies nicht hätte passieren sollen und trotzdem: 3,5 Monate später passiert es am 18. Januar 2018 in T.________(Ortschaft) nochmals und Sie haben ein Messer dabei und nehmen einen aus. Also ganz gelernt haben Sie es ja doch nicht? Oder ist es nicht das Gleiche? Nein, es ist nicht das Gleiche.