auf Frage, ob der Raubversuch zum Nachteil von L.________ nicht das Gleiche sei wie die Nötigung sowie die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zum Nachteil von J.________ und K.________ sowie die darauffolgenden Ausführungen: «Ergänzungsfrage der Vorsitzenden: Das macht einen Unterschied, habe ich das richtig verstanden? Das ist meine Meinung, ja. Was nicht heisst, dass ich es nochmals machen würde. Im besten Fall habe ich es gar nicht mehr nötig. Wenn ich meine Lehre sauber abschliesse und mit dieser Ausbildung vom P.________ rausgehe. Deswegen sage ich schon, dass ich etwas daraus gelernt habe. Vielleicht einfach zu spät.